Goethe-Institut
Digital Cinema

Ausleihbedingungen

Die Filmausleihe gilt ausschließlich für den angegebenen Zeitraum für nichtkommerzielle, öffentliche Vorführungen. Idealerweise ist der Eintritt kostenfrei, Eintrittspreise dürfen max. 1/3 des ortsüblichen Kinoeintritts betragen. Privatpersonen können keine Filme ausleihen.

Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

Das Goethe-Institut bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen, die mit Filmlinks des Goethe-Instituts durchgeführt werden.

Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen den Entleiher*innen weitere Filmausleihen zu versagen.